Ich möchte Community Plattformen zeitlich blockieren
Mit dem Web Monitoring und Filtering Modul sehen Sie welche Sites benutzt werden. Diese können Sie in eine Blacklist einfügen. Diese können Sie nach Zeit automatisch öffnen oder blockieren. Wenn für gewisse Arbeiten (Marketing, Rekrutierung, etc.) der Zugriff gewähret werden muss, werden die Personen in eine exklusiven Gruppe zusammengefasst und aktiviert. Dies passiert sofort bei ok klicken.
Welche Daten werden analysiert?
Grundsätzlich funktioniert die Software so, dass ein auf einem ausgewählten Computer installierter „Sender“ Daten in vordefinierten Abständen an den Cyclope-Server sendet. Dieser Server wird auf dem Netzwerk installiert und wertet die erhaltenen Daten anhand verschiedener Parameter aus. Welche Auswertungen erstellt werden, sehen Sie am besten, wenn Sie die kostenlose Test-Version bestellen oder unserer Demo-Version anschauen.
Was wird als Arbeitszeit definiert?
Die Parameter können in einem geschützten Bereich durch den Administrator gesetzt werden. So können Sie sicherstellen, dass die Arbeitszeit zwischen Start- und Endzeit auch als solche in den Reports angezeigt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitszeit am Morgen beginnt und abends endet. Die Mittagszeit wird dabei eingerechnet, da in der heutigen Geschäftswelt keine fixen Vormittags- und Nachmittagszeiten mehr Gültigkeit haben.
Kann man sehen, ob sich jemand an einem fremden Computer einloggt?
Dadurch, dass Cyclope die Login-Daten mitliefert, kann man sehen, welche Person sich an welchem Computer angemeldet hat.
Sollen wir die Mitarbeiter darüber informieren, wenn wir eine solche Software einsetzen?
Grundsätzlich ist dies jeder Unternehmung selber überlassen. Wir empfehlen jedoch, um auch den psychologischen Effekt nutzen zu können, die Mitarbeiter darüber zu informieren.
Nach einer halben Stunde im Büro muss ein Mitarbeiter 2 Stunden in eine Sitzung. Wie werden diese 2 Stunden angezeigt?
Cyclope basiert sowohl auf einer aktiven, wie auch inaktiven Nutzung des Computers. Ist jemand zum Beispiel dabei ein Excel-Spreadsheet zu bearbeiten und muss dann für längere Zeit an eine Sitzung, wird diese Zeit als inaktiv angezeigt. Das heisst, Cyclope wertet in seiner Produktivitätsanalyse aus, ob jemand auch aktiv ein Programm bearbeitet oder eine Internetseite besucht. Im erwähnten. Beispiel würde nun aufgezeigt, dass während der Sitzung nichts gemacht wurde, also der Computer „inaktiv“ war.
Leidet die Performance unter dieser Anwendung?
Cyclope benötigt auf dem Server, wie auf den PCs sehr wenig Ressourcen (unter 3000 K), wodurch die Software keine Performance frisst. Auch im Netzwerk werden die Daten komprimiert geschickt. Aus Netzwerkmessungen wurde bis anhin keinerlei Einschränkungen bekannt.
Kann man diese Software auch ausserhalb des eigenen Netzwerks testen?
Ja, wir stellen unseren Kunden einen virtuellen Bereich auf einem unserer Server zur Verfügung. Der Kunde muss hier nur noch die „Sender“ auf den einzelnen Computer installieren. Wir vergeben anschliessend einen gesicherten Zugriff auf diesen virtuellen Bereich, womit der Kunde die Software für eine bestimmte Zeit testen kann.
Ist eine Überwachung überhaupt zulässig?
Ob Arbeitnehmer das Recht haben, an ihrem Arbeitsplatz das Internet oder Email privat zu nutzen, hängt in erster Linie vom Willen des Arbeitgebers ab. Bestehen keine innerbetrieblichen Regelungen, so ist der Umfang der zulässigen privaten Email-Korrespondenz und Internetnutzung während der Arbeitszeit, durch die Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers (in der Schweiz nach OR Art. 321a), begrenzt. Lehre und Rechtsprechung gehen dabei davon aus, dass diese Pflicht die private Benutzung des Emails und Internets, im Rahmen des verhältnismässigen und soweit keine Interessen des Arbeitgebers verletzt werden, grundsätzlich zulässig ist. Allerdings wurde bis heute noch nicht bestimmt, bis zu welchem Ausmass privater Emailverkehr und Internetnutzung noch als verhältnismässig zu gelten hat. Da somit unterschiedliche Ansichten, hinsichtlich des zulässigen Masses der privaten Benutzung bestehen können, kann es diesbezüglich zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und -nehmern kommen. Um solche Streitigkeiten möglichst zu verhindern, empfiehlt es sich, ein Nutzungsreglement zu erlassen, in dem genau bestimmt wird, in welchem Rahmen das Email und das Internet privat genutzt werden darf. Je konkreter und detaillierter ein solches Reglement ist, desto klarer sind auch die Grenzen der erlaubten Nutzung. Zudem kann der Erlass eines Nutzungsreglements bei entsprechender Ausgestaltung auch zu erweiterten Kontrollrechten des Arbeitgebers hinsichtlich des elektronischen Datenverkehrs in seinem Unternehmen führen.
